Zusätzliche Informationen zu den institutionellen Qualifikationsanforderungen für den Status eines Eligible Contract Participant (ECP)

Zuletzt aktualisiert: 1. Apr. 2025

Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen richten sich an institutionelle Kunden mit Sitz in den USA. Einzelne US-Kunden mit Fragen zur ECP-Selbstzertifizierung sollten die Informationen hier einsehen.

Der Begriff „Eligible Contract Participant“ oder „ECP“ ist in Abschnitt 1a(18) des Commodity Exchange Act und den damit verbundenen Richtlinien definiert. Eine wichtige Möglichkeit für Institutionen, sich zu qualifizieren, besteht darin, über ein Gesamtvermögen von mehr als 10 Millionen US-Dollar zu verfügen. Dieser Test konzentriert sich auf Bruttovermögen, nicht auf Nettovermögen (Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten).

Wenn Ihre Institution die ECP-Qualifikation nicht gemäß dem Test des Gesamtvermögens von 10 Millionen US-Dollar erfüllt, kann sich Ihre Institution möglicherweise unter einer der anderen Kategorien der ECP-Definition qualifizieren. Bitte überprüfen Sie die Kategorien 1-19 in Tabelle 1 unten, wenn Ihre Institution auf eigene Rechnung handelt (d. h. als Auftraggeber und nicht für andere Institutionen oder Einzelpersonen). Wenn Ihre Institution für andere handelt, siehe Tabelle 2 unten. Wenn Ihre Institution unter eine dieser anderen Kategorien fällt, wenden Sie sich bitte an den Kraken-Support.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur als Leitfaden dienen. Wenn Sie Fragen dazu haben, ob Ihre Institution als ECP qualifiziert ist, sollten Sie den Rechtsberater Ihrer Institution konsultieren.

Gemäß den Nutzungsbedingungen ist die von Ihnen vertretene Institution verpflichtet, genaue und wahrheitsgemäße Informationen bereitzustellen und ihre Kraken-Kontoinformationen umgehend zu aktualisieren. Wenn Sie im Namen Ihrer Institution bestätigen, dass die Institution ein ECP ist und sich der Status Ihrer Institution ändert, muss die Institution Kraken umgehend benachrichtigen.

Tabelle 1 – Handeln auf eigene Rechnung (wenn die von Ihnen vertretene Institution in mindestens eine der unten aufgeführten Kategorien fällt, qualifiziert sich Ihre Institution als ECP)

  • Finanzinstitut

    : Eine Gesellschaft, die gemäß dem fünften nicht bezeichneten Absatz von Abschnitt 25 des Federal Reserve Act (12 U.S.C. 603) tätig ist, gemeinhin bekannt als „agreement corporation“; 

  • Finanzinstitut

    : Eine Gesellschaft, die gemäß Abschnitt 25A des Federal Reserve Act (12 U.S.C. 611 et seq.) organisiert ist, gemeinhin bekannt als „Edge Act corporation“;

  • Finanzinstitut

    : Eine Institution, die von der Farm Credit Administration reguliert wird; 

  • Finanzinstitut

    : Eine Bundeskreditgenossenschaft oder staatliche Kreditgenossenschaft (wie in Abschnitt 101 des Federal Credit Union Act (12 U.S.C. 1752) definiert); 

  • Finanzinstitut

    : Ein Einlageninstitut (wie in Abschnitt 3 des Federal Deposit Insurance Act (12 U.S.C. 1813) definiert); 

  • Finanzinstitut

    : Eine ausländische Bank oder eine Zweigstelle oder Agentur einer ausländischen Bank (jeweils definiert in Abschnitt 1(b) des International Banking Act von 1978 (12 U.S.C. 3101(b))); 

  • Finanzinstitut

    : Jede Finanzholdinggesellschaft (wie in Abschnitt 2 des Bank Holding Company Act von 1956 definiert);

  • Finanzinstitut

    : Eine Treuhandgesellschaft; 

  • Finanzinstitut

    : Eine ähnlich regulierte Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen einer in den Kategorien (1) bis (8) dieser Tabelle 1 beschriebenen Einheit; 

  • Versicherungsgesellschaft

    : Eine Versicherungsgesellschaft, die von einem Staat oder einer ausländischen Regierung reguliert wird und einer vergleichbaren Regulierung unterliegt, wie von der Commodity Futures Trading Commission festgelegt, einschließlich einer regulierten Tochtergesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens einer solchen Versicherungsgesellschaft; 

  • Investmentgesellschaft

    : Eine Investmentgesellschaft, die der Regulierung gemäß dem Investment Company Act von 1940 (15 U.S.C. 80a-1 et seq.) unterliegt, oder eine ausländische Person, die eine ähnliche Rolle oder Funktion ausübt und als solche einer ausländischen Regulierung unterliegt (unabhängig davon, ob jeder Investor in der Investmentgesellschaft oder die ausländische Person selbst ein Eligible Contract Participant ist); 

  • Rohstoffpool:

    Ein Rohstoffpool, der: (I) ein Gesamtvermögen von über 5.000.000 US-Dollar aufweist; und (II) von einer Person gegründet und betrieben wird, die der Regulierung gemäß dem Commodity Exchange Act unterliegt, oder von einer ausländischen Person, die eine ähnliche Rolle oder Funktion ausübt und als solche einer ausländischen Regulierung unterliegt (unabhängig davon, ob jeder Investor im Rohstoffpool oder die ausländische Person selbst ein Eligible Contract Participant ist), vorausgesetzt jedoch, dass für die Zwecke von Abschnitt 2(c)(2)(B)(vi) und Abschnitt 2(c)(2)(C)(vii) des Commodity Exchange Act der Begriff „Eligible Contract Participant“ keinen Rohstoffpool umfasst, in dem ein Teilnehmer nicht anderweitig ein Eligible Contract Participant ist;

  • Rohstoffpool

    : Ein Rohstoffpool, der: (I) ein Gesamtvermögen von über 10.000.000 US-Dollar aufweist; und (II) nicht zum Zweck der Umgehung der Regulierung gemäß Abschnitt 2(c)(2)(B) oder Abschnitt 2(c)(2)(C) des Commodity Exchange Act oder der damit verbundenen Regeln, Vorschriften oder Anordnungen der Commodity Futures Trading Commission gegründet wurde; und (III) von einem registrierten Rohstoffpoolbetreiber oder von einem Rohstoffpoolbetreiber gegründet und betrieben wird, der gemäß § 4.13(a)(3) der Regeln der Commodity Futures Trading Commission davon ausgenommen ist; 

  • Allgemein qualifiziertes Wirtschaftsunternehmen

    : Eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Einzelfirma, Organisation, Treuhandgesellschaft oder andere Einheit – (I) die ein Gesamtvermögen von über 10.000.000 US-Dollar aufweist; (II) deren Verpflichtungen aus einer Vereinbarung, einem Vertrag oder einer Transaktion durch ein Akkreditiv oder eine Keepwell-Vereinbarung, eine Unterstützung oder eine andere Vereinbarung einer in Unterabsatz (I) oben beschriebenen Einheit, in den Kategorien (1) bis (13) oder (16) dieser Tabelle 1, oder einer anderen Person, die von der Commodity Futures Trading Commission aufgrund der finanziellen oder sonstigen Qualifikationen der Person als geeignet befunden wird, garantiert oder anderweitig unterstützt werden; oder (III) die – (aa) ein Nettovermögen von über 1.000.000 US-Dollar aufweist; und (bb) eine Vereinbarung, einen Vertrag oder eine Transaktion im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Einheit eingeht oder um das Risiko zu steuern, das mit einem Vermögenswert oder einer Verbindlichkeit verbunden ist, die von der Einheit im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit besessen oder eingegangen wurde oder wahrscheinlich besessen oder eingegangen wird; 

  • Mitarbeiterleistungsplan

    : Ein Mitarbeiterleistungsplan, der dem Employee Retirement Income Security Act von 1974 (29 U.S.C. 1001 et seq.) unterliegt, ein staatlicher Mitarbeiterleistungsplan oder eine ausländische Person, die eine ähnliche Rolle oder Funktion ausübt und als solche einer ausländischen Regulierung unterliegt – (I) der ein Gesamtvermögen von über 5.000.000 US-Dollar aufweist; oder (II) dessen Anlageentscheidungen getroffen werden von – (aa) einem Anlageberater oder Rohstoffhandelsberater, der der Regulierung gemäß dem Investment Advisers Act von 1940 (15 U.S.C. 80b–1 et seq.) oder dem Commodity Exchange Act unterliegt; (bb) einer ausländischen Person, die eine ähnliche Rolle oder Funktion ausübt und als solche einer ausländischen Regulierung unterliegt; (cc) einem Finanzinstitut; oder (dd) einer Versicherungsgesellschaft, die in Kategorie (10) dieser Tabelle 1 beschrieben ist, oder einer regulierten Tochtergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einer solchen Versicherungsgesellschaft; 

  • Staatliche Einheit

    : (I) eine staatliche Einheit (einschließlich der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder einer ausländischen Regierung) oder eine politische Untergliederung einer staatlichen Einheit; (II) eine multinationale oder supranationale staatliche Einheit; oder (III) eine Einrichtung, Behörde oder Abteilung einer in Unterabsatz (I) oder (II) oben beschriebenen Einheit; außer dass dieser Begriff keine Einheit, Einrichtung, Behörde oder Abteilung umfasst, die in Unterabsatz (I) oder (III) oben genannt wird, es sei denn: (aa) die Einheit, Einrichtung, Behörde oder Abteilung ist eine Person, die (x) eine nachweisbare Fähigkeit besitzt, direkt oder durch separate vertragliche Vereinbarungen die Lieferung des zugrunde liegenden Rohstoffs vorzunehmen oder entgegenzunehmen; (y) Risiken zusätzlich zum Preisrisiko im Zusammenhang mit dem Rohstoff eingeht; oder (z) ein Händler ist, der regelmäßig Risikomanagement- oder Hedging-Dienstleistungen für die vorgenannten Einheiten erbringt oder Marktaktivitäten mit ihnen durchführt, die Transaktionen zum Kauf oder Verkauf des Rohstoffs oder Derivatvereinbarungen, -verträge oder -transaktionen im Rohstoff umfassen; (bb) die Einheit, Einrichtung, Behörde oder Abteilung auf diskretionärer Basis 50.000.000 US-Dollar oder mehr in Anlagen besitzt und investiert; oder (cc) die Vereinbarung, der Vertrag oder die Transaktion von einer Einheit angeboten und mit dieser abgeschlossen wird, die in einem der Unterabsätze (I) bis (VI) von Abschnitt 2(c)(2)(B)(ii) des Commodity Exchange Act aufgeführt ist; 

  • Ein SEC-Broker-Dealer und bestimmte andere Personen

    : (I) Ein Broker oder Händler, der der Regulierung gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 (15 U.S.C. 78a et seq.) unterliegt, oder eine ausländische Person, die eine ähnliche Rolle oder Funktion ausübt und als solche einer ausländischen Regulierung unterliegt, außer dass, wenn der Broker oder Händler oder die ausländische Person eine natürliche Person oder ein Einzelunternehmen ist, der Broker oder Händler oder die ausländische Person nicht als Eligible Contract Participant angesehen wird, es sei denn, der Broker oder Händler oder die ausländische Person erfüllt auch die Anforderungen der Kategorien (14) oder (20) in dieser Tabelle 1; (II) eine verbundene Person eines registrierten Brokers oder Händlers, bezüglich deren Finanz- oder Wertpapieraktivitäten die registrierte Person Aufzeichnungen gemäß Abschnitt 15C(b) oder 17(h) des Securities Exchange Act von 1934 (15 U.S.C. 78o–5(b), 78q(h)) führt; oder (III) eine Investmentbank-Holdinggesellschaft (wie in Abschnitt 17(i) des Securities Exchange Act von 1934 (15 U.S.C. 78q(i)) definiert); 

  • Futures Commission Merchant

    : Ein Futures Commission Merchant, der der Regulierung gemäß dem Commodity Exchange Act unterliegt, oder eine ausländische Person, die eine ähnliche Rolle oder Funktion ausübt und als solche einer ausländischen Regulierung unterliegt, außer dass, wenn der Futures Commission Merchant oder die ausländische Person eine natürliche Person oder ein Einzelunternehmen ist, der Futures Commission Merchant oder die ausländische Person nicht als Eligible Contract Participant angesehen wird, es sei denn, der Futures Commission Merchant oder die ausländische Person erfüllt auch die Anforderungen der Kategorien (14) oder (20) dieser Tabelle 1; 

  • Floor Broker oder Trader

    : Ein Floor Broker oder Floor Trader, der der Regulierung gemäß dem Commodity Exchange Act unterliegt, in Verbindung mit jeder Transaktion, die auf oder über die Einrichtungen einer registrierten Einheit (außer einer elektronischen Handelsplattform in Bezug auf einen Vertrag mit signifikanter Preisfindung) oder einer befreiten Börse oder einer ihrer verbundenen Unternehmen stattfindet, auf der diese Person regelmäßig handelt; oder 

  • Qualifizierte Einzelperson

    : Eine Einzelperson, die Beträge auf diskretionärer Basis investiert hat, deren Gesamtwert (I) 10.000.000 $ übersteigt; oder (II) 5.000.000 $ übersteigt und die die Vereinbarung, den Vertrag oder die Transaktion eingeht, um das Risiko zu steuern, das mit einem Vermögenswert oder einer Verbindlichkeit verbunden ist, die sich im Besitz der Einzelperson befindet oder von ihr eingegangen wurde oder vernünftigerweise wahrscheinlich in ihrem Besitz sein oder von ihr eingegangen werden wird. 

Tabelle 2 – Handeln für das Konto einer anderen Person (wenn die von Ihnen vertretene Institution in die untenstehende Kategorie fällt, qualifiziert sich Ihre Institution als ECP)

Registrierter Intermediär, der für andere qualifizierte ECPs handelt: (i) eine Person, die in den Kategorien (1) bis (10), (12), (13), (14), (18) oder (19) von Tabelle 1 beschrieben ist und als Broker oder eine gleichwertige Agentenfunktion im Namen einer anderen in Tabelle 1 beschriebenen Person ausübt; oder (ii) ein Anlageberater, der der Regulierung gemäß dem Investment Advisers Act von 1940 unterliegt, ein Rohstoffhandelsberater, der der Regulierung gemäß dem Commodity Exchange Act unterliegt, eine ausländische Person, die eine ähnliche Rolle oder Funktion ausübt und als solche einer ausländischen Regulierung unterliegt, oder eine Person, die in den Kategorien (1) bis (10), (12), (13), (14), (18) oder (19) von Tabelle 1 beschrieben ist, die in jedem solchen Fall als Anlageverwalter oder Treuhänder (jedoch unter Ausschluss einer Person, die als Broker oder eine gleichwertige Agentenfunktion ausübt) für eine andere in Tabelle 1 beschriebene Person handelt und von dieser Person ermächtigt ist, diese Person zur Transaktion zu verpflichten.

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