Zusätzliche Informationen zu den institutionellen Qualifikationsanforderungen für den Status eines akkreditierten Investors

Zuletzt aktualisiert: 2. Apr. 2025
Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen sind für bestimmte kanadische institutionelle Kunden bestimmt. Einzelne kanadische Kunden mit Fragen zur Akkreditierung als akkreditierter Investor sollten die hier verfügbaren Informationen überprüfen.

Der Begriff "Akkreditierter Investor" ist in Abschnitt 1.1 des National Instrument 45-106 Prospectus Exemptions (NI 45-106) definiert.

Ihre Institution kann sich als akkreditierter Investor unter einer der Kategorien der Definition des akkreditierten Investors qualifizieren. Bitte überprüfen Sie die unten in der Definition von „Akkreditierter Investor“ enthaltenen Kategorien. Wenn Ihre Institution unter eine dieser Kategorien fällt, wenden Sie sich bitte an den Support.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur als Leitfaden dienen. Wenn Sie Fragen dazu haben, ob Ihre Institution als akkreditierter Investor qualifiziert ist, sollten Sie den Rechtsberater Ihrer Institution konsultieren.

Gemäß den Nutzungsbedingungen ist die von Ihnen vertretene Institution verpflichtet, genaue und wahrheitsgemäße Informationen bereitzustellen und ihre Kraken-Kontoinformationen umgehend zu aktualisieren. Wenn Sie im Namen Ihrer Institution bestätigen, dass die Institution ein akkreditierter Investor ist und sich der Status Ihrer Institution ändert, muss die Institution Kraken umgehend benachrichtigen.

"Akkreditierter Investor" bedeutet für ein Unternehmen:

(a) außer in Ontario, ein kanadisches Finanzinstitut oder eine Bank gemäß Schedule III,

(b) außer in Ontario, die Business Development Bank of Canada, die gemäß dem Business Development Bank of Canada Act (Kanada) gegründet wurde,

(c) außer in Ontario, eine Tochtergesellschaft einer in den Absätzen (a) oder (b) genannten Person, wenn die Person alle stimmberechtigten Wertpapiere der Tochtergesellschaft besitzt, mit Ausnahme der stimmberechtigten Wertpapiere, die gesetzlich von den Direktoren dieser Tochtergesellschaft gehalten werden müssen,

(d) außer in Ontario, eine Person, die gemäß der Wertpapiergesetzgebung einer kanadischen Gerichtsbarkeit als Berater oder Händler registriert ist,

(e) eine Einzelperson, die gemäß der Wertpapiergesetzgebung einer kanadischen Gerichtsbarkeit als Vertreter einer in Absatz (d) genannten Person registriert ist,

(e.1) eine Einzelperson, die zuvor gemäß der Wertpapiergesetzgebung einer kanadischen Gerichtsbarkeit registriert war, außer einer Einzelperson, die zuvor ausschließlich als Vertreter eines Limited Market Dealers gemäß dem Securities Act (Ontario) und/oder dem Securities Act (Neufundland und Labrador) registriert war,

(f) außer in Ontario, die Regierung Kanadas oder eine kanadische Gerichtsbarkeit oder eine Kronkörperschaft, Behörde oder vollständig im Besitz befindliche Einheit der Regierung Kanadas oder einer kanadischen Gerichtsbarkeit,

(g) außer in Ontario, eine Gemeinde, ein öffentlicher Ausschuss oder eine Kommission in Kanada und eine Metropolregion, ein Schulrat, das Comité de gestion de la taxe scolaire de l'île de Montréal oder ein interkommunaler Verwaltungsrat in Québec,

(h) außer in Ontario, jede nationale, föderale, staatliche, provinzielle, territoriale oder kommunale Regierung einer ausländischen Gerichtsbarkeit oder eine Behörde dieser Regierung,

(i) außer in Ontario, ein Pensionsfonds, der vom Office of the Superintendent of Financial Institutions (Kanada), einer Pensionskommission oder einer ähnlichen Aufsichtsbehörde einer kanadischen Gerichtsbarkeit reguliert wird,

(j) eine Einzelperson, die entweder allein oder zusammen mit einem Ehepartner Finanzanlagen besitzt, deren realisierbarer Gesamtwert vor Steuern, aber abzüglich aller damit verbundenen Verbindlichkeiten, 1.000.000 $ übersteigt,

(k) eine Person, die keine Einzelperson oder kein Investmentfonds ist und deren Nettovermögen gemäß den zuletzt erstellten Finanzberichten mindestens 5.000.000 $ beträgt,

(l) ein Investmentfonds, der seine Wertpapiere nur an
(i) eine Person, die zum Zeitpunkt der Emission ein akkreditierter Investor ist oder war,
(ii) eine Person, die Wertpapiere unter den in den Abschnitten 2.10 [Mindestanlagebetrag] oder 2.19 [Zusätzliche Anlage in Investmentfonds] genannten Umständen erwirbt oder erworben hat, oder
(iii) eine in Absatz (i) oder (ii) beschriebene Person, die Wertpapiere gemäß Abschnitt 2.18 [Wiederanlage in Investmentfonds] erwirbt oder erworben hat, vertreibt oder vertrieben hat,

(m) ein Investmentfonds, der Wertpapiere gemäß einem Prospekt in einer kanadischen Gerichtsbarkeit vertreibt oder vertrieben hat, für den die Aufsichtsbehörde oder, in Québec, die Wertpapieraufsichtsbehörde eine Bestätigung ausgestellt hat,

(n) eine Treuhandgesellschaft oder Treuhandgesellschaft, die gemäß dem Trust and Loan Companies Act (Kanada) oder vergleichbaren Gesetzen in einer kanadischen oder ausländischen Gerichtsbarkeit registriert oder zur Geschäftstätigkeit berechtigt ist und im Namen eines vollständig verwalteten Kontos handelt, das von der Treuhandgesellschaft oder Treuhandgesellschaft verwaltet wird, je nach Fall,

(o) eine Person, die im Namen eines vollständig verwalteten Kontos handelt, das von dieser Person verwaltet wird, wenn diese Person gemäß der Wertpapiergesetzgebung einer kanadischen oder ausländischen Gerichtsbarkeit als Berater oder Äquivalent registriert oder zur Geschäftstätigkeit berechtigt ist,

(p) eine eingetragene Wohltätigkeitsorganisation gemäß dem Income Tax Act (Kanada), die in Bezug auf den Handel Ratschläge von einem Berechtigungsberater oder einem gemäß der Wertpapiergesetzgebung der Gerichtsbarkeit der eingetragenen Wohltätigkeitsorganisation registrierten Berater erhalten hat, um Ratschläge zu den gehandelten Wertpapieren zu geben,

(q) eine in einer ausländischen Gerichtsbarkeit organisierte Einheit, die in Form und Funktion einer der in den Absätzen (a) bis (d) oder Absatz (i) genannten Einheiten analog ist,

(r) eine Person, bei der alle Eigentümer von direkten, indirekten oder wirtschaftlichen Beteiligungen, mit Ausnahme der stimmberechtigten Wertpapiere, die gesetzlich von Direktoren gehalten werden müssen, akkreditierte Investoren sind,

(s) ein Investmentfonds, der von einer als Berater registrierten Person oder einer von der Registrierung als Berater befreiten Person beraten wird,

(t) eine Person, die von der Wertpapieraufsichtsbehörde oder, außer in Ontario und Québec, der Aufsichtsbehörde als akkreditierter Investor anerkannt oder benannt ist, oder

(u) ein von einem akkreditierten Investor zum Nutzen der Familienmitglieder des akkreditierten Investors errichteter Trust, dessen Mehrheit der Treuhänder akkreditierte Investoren sind und alle Begünstigten der Ehepartner des akkreditierten Investors, ein ehemaliger Ehepartner des akkreditierten Investors oder ein Elternteil, Großelternteil, Bruder, Schwester, Kind oder Enkelkind dieses akkreditierten Investors, des Ehepartners dieses akkreditierten Investors oder des ehemaligen Ehepartners dieses akkreditierten Investors sind.

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