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Im EWR verlangt die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets („MiCA“), dass alle ab dem 1. Januar 2025 gelisteten Krypto-Assets ein MiCA-konformes Whitepaper („Whitepaper“) und die dazugehörigen Erläuterungen haben müssen. Diese regulatorische Anforderung ist klar definiert und muss ausnahmslos erfüllt werden. Gemäß dem Implementierungszeitplan der ESMA müssen Whitepapers ab dem 23. Dezember 2025 im XBRL-Format gemäß der MiCA-Taxonomie und den ESMA-Leitlinien erstellt werden. Das Whitepaper muss im vorläufigen Register der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („ESMA“) und auf der Website von Kraken veröffentlicht werden.
Jedes Projekt, das im EWR auf Kraken gelistet werden möchte, muss ein Whitepaper im XBRL-Format erstellen und es mindestens 20 Geschäftstage vor dem geplanten Listing-Datum bei einer nationalen zuständigen Behörde („NCA“) einreichen. Das Listing-Datum wird beeinflusst, wenn das Whitepaper nicht eingereicht wird oder wenn das eingereichte Whitepaper nicht MiCA-konform ist. Zusätzlich zum Whitepaper muss auch eine Erläuterung erstellt werden.
Eine Whitepaper-Vorlage wurde vom Europäischen Parlament genehmigt und ist hier zu finden. Die Vorlage für Krypto-Assets, die keine vermögenswertreferenzierten Token oder E-Geld-Token sind, finden Sie auf den Seiten 5–23. Leitlinien zu Vorlagen für die Erstellung von Erläuterungen und den standardisierten Test zur Klassifizierung von Krypto-Assets finden Sie hier auf den Seiten 20–23, erstellt von den ESAs (ESMA, EIOPA und EBA). Die ESMA hat auch Materialien zur Unterstützung der erforderlichen XBRL-Taxonomie und des Formats veröffentlicht, die hier und hier zu finden sind.
Darüber hinaus muss der Emittent gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2025/421 der Kommission einen gültigen und erneuerten Legal Entity Identifier (LEI) angeben sowie den ISO 24165 Digital Token Identifier (DTI) und den Functionally Fungible Group DTI (FFG-DTI) bereitstellen.
Ferner sind die Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2984 zu berücksichtigen. Diese Verordnung definiert die obligatorische Struktur und das Inhaltsformat des Krypto-Asset-Whitepapers und verlangt ferner, dass das Dokument in einem maschinenlesbaren Format eingereicht wird. Insbesondere schreibt die Verordnung die Verwendung von XBRL-basierten Dokumenten vor. In diesem Kontext gelten zusätzliche technische und Berichtsanforderungen gemäß der von der ESMA veröffentlichten MiCA-Taxonomie, die hier zu finden ist: https://www.esma.europa.eu/document/mica-taxonomy-2025. Das iXBRL-Format wird ab dem 23. Dezember 2025 strikt angewendet.
Kraken empfiehlt Projektteams, sich von einer spezialisierten Firma oder einem Rechtsbeistand beraten zu lassen, wenn das Wissen oder die Erfahrung zur Erstellung des Whitepapers intern nicht vorhanden ist. Kraken unterhält Beziehungen zu spezialisierten Firmen, die bei der Erstellung von Whitepapers behilflich sein können und auf Anfrage Kontakte herstellen können. Wenn ein Projektteam beschließt, das Whitepaper intern zu erstellen, können die Vorlagen für das Whitepaper (.docx) und die Erläuterung (.docx) genutzt werden (Kraken übernimmt keine Haftung für Ungenauigkeiten in diesen Vorlagen).
Kraken ist verpflichtet, ESG/Nachhaltigkeits-Indikatordaten für alle im EWR gelisteten und verfügbaren Assets zu veröffentlichen. Projektteams müssen den untenstehenden Fragebogen ausfüllen, der die zur Generierung der ESG/Nachhaltigkeits-Indikatoren erforderlichen Informationen enthält.
Das Whitepaper muss mindestens 20 Geschäftstage vor der Zulassung des Assets zum Handel bei einer NCA, z. B. der Central Bank of Ireland, BaFin, MFSA usw., eingereicht werden. Die NCA übermittelt das Whitepaper an die ESMA, die es wiederum in ihrem vorläufigen Register veröffentlicht.
Jede NCA hat ein Verfahren für die Einreichung von Whitepapers, in einigen Fällen kann die NCA eine Gebühr erheben. Das Projektteam muss Kraken einen Nachweis erbringen, dass das Whitepaper eingereicht wurde, und das Listing-Datum liegt mindestens 20 Geschäftstage nach diesem Datum.
Das Projektteam muss das Whitepaper auch bei Kraken einreichen, das es anhand seiner Richtlinien für die Asset-Listung bewertet. Kraken wird das Whitepaper gemäß den regulatorischen Anforderungen auf seiner Website veröffentlichen.
In allen Fällen muss das Projektteam Kraken die Erlaubnis zur Nutzung des eingereichten Whitepapers erteilen. Wenn das Whitepaper von einem Dritten eingereicht wurde, muss das Projektteam die Erlaubnis dieses Dritten einholen, damit Kraken das Whitepaper nutzen kann.
Erteilen Sie Kraken die Erlaubnis, indem Sie eine E-Mail an [email protected] senden, mit folgendem Text:
Gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) erteilen wir im Namen des XXXXXXXX-Projektteams Kraken hiermit die Erlaubnis, das ASSET NAME MiCA-Whitepaper zur Erfüllung Ihrer regulatorischen Pflichten zu verwenden. Diese Zustimmung wird erteilt, um Kraken die Notwendigkeit zu ersparen, ein separates Whitepaper zu erstellen.
Das Projektteam muss sicherstellen, dass alle wesentlichen Änderungen oder Aktualisierungen zeitnah im Whitepaper aktualisiert werden.
Haftungsausschluss – die obigen Informationen dienen nur zu Informationszwecken. Projektteams sind für die Ermittlung und Erfüllung ihrer regulatorischen Anforderungen verantwortlich. Kraken behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Informationen anzufordern. Die Einreichung eines Whitepapers garantiert nicht, dass Ihr Asset für das Listing auf Kraken genehmigt wird.