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Bei kryptobesicherten Flexline-Darlehen fallen Zinsen an, die alle 4 Stunden in der Währung des geliehenen Assets abgebucht werden.
Der Zinssatz eines Darlehens richtet sich nach der geliehenen Währung sowie der Laufzeit (auch als Tenor bezeichnet). Dieser Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit des Darlehens fest.
Darüber hinaus fällt zu Beginn des Darlehens eine einmalige Einrichtungsgebühr von 0,5 % an, die in der Währung des geliehenen Assets beglichen wird.
Ein Darlehen kann auf drei Arten geschlossen werden:
Fälligkeit des Darlehens: Dies tritt automatisch ein, sofern während der Laufzeit kein Liquidationsereignis stattfindet.
Vorzeitige Kündigung: Hierbei handelt es sich um eine freiwillige, vom Kunden initiierte Kündigung des Darlehens. In diesem Fall zahlt der Kunde eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe der Hälfte der verbleibenden planmäßigen Zinszahlungen.
Liquidation: Eine Liquidation tritt ein, wenn die Sicherheit eines Kontos (das Guthaben des Haupt-Wallets) zur Deckung des Darlehens nicht ausreicht. In diesem Fall werden Assets verkauft, um das Flexline-Darlehen zurückzuzahlen.
In allen drei Szenarien wird die Währung des geliehenen Assets beim Schließen des Darlehens automatisch vom Haupt-Wallet abgebucht. Ist die geliehene Währung im Haupt-Guthaben nicht in ausreichender Menge vorhanden, werden andere Assets in die geliehene Währung konvertiert. Für diese Konvertierung kann eine Konvertierungsgebühr anfallen. Weitere Informationen findest du hier.
Um unnötige Konvertierungsgebühren zu vermeiden, empfiehlt es sich, vor dem Fälligkeitstag eine Order für den benötigten Betrag und die benötigte Währung aufzugeben.