Zusätzliche Informationen zu den Qualifikationsanforderungen für institutionelle Kunden mit dem Status „Permitted Client“

Zuletzt aktualisiert: 2. Apr. 2025

Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen richten sich an bestimmte kanadische institutionelle Kunden. Einzelne kanadische Kunden mit Fragen zur Zertifizierung als „Permitted Client“ sollten die Informationen hier einsehen.

Der Begriff „Permitted Client“ ist in Abschnitt 1.1 des National Instrument 31-103 definiert. Eine wichtige Möglichkeit für Institutionen, sich zu qualifizieren, besteht darin, über Nettovermögenswerte von mindestens 25 Millionen CAD zu verfügen, wie aus den zuletzt erstellten Finanzberichten der Institution hervorgeht. Dieser Test konzentriert sich auf Nettovermögenswerte (Vermögenswerte abzüglich Verbindlichkeiten), nicht auf Bruttovermögenswerte.

Wenn Ihre Institution die Qualifikation als „Permitted Client“ gemäß dem Test der Nettovermögenswerte von 25 Millionen CAD nicht erfüllt, kann sich Ihre Institution möglicherweise als „Permitted Client“ unter einer der anderen Kategorien der Definition von „Permitted Client“ qualifizieren. Bitte überprüfen Sie die unten in der Definition von „Permitted Client“ enthaltenen Kategorien. Wenn Ihre Institution unter eine dieser anderen Kategorien fällt, wenden Sie sich bitte an den Support.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur als Leitfaden dienen. Wenn Sie Fragen dazu haben, ob Ihre Institution als „Permitted Client“ qualifiziert ist, sollten Sie den Rechtsberater Ihrer Institution konsultieren.

Gemäß den Nutzungsbedingungen ist die von Ihnen vertretene Institution verpflichtet, genaue und wahrheitsgemäße Informationen bereitzustellen und ihre Kraken-Kontoinformationen umgehend zu aktualisieren. Wenn Sie im Namen Ihrer Institution bestätigen, dass die Institution ein „Permitted Client“ ist und sich der Status Ihrer Institution ändert, muss die Institution Kraken umgehend benachrichtigen.

a. Ein kanadisches Finanzinstitut oder eine Bank gemäß Schedule III, was bedeutet:

  • Eine Vereinigung, die dem Cooperative Credit Associations Act (Kanada) unterliegt, oder eine zentrale Genossenschaftsbank, für die eine Anordnung gemäß Abschnitt 473(1) dieses Gesetzes erlassen wurde; oder

  • Eine Bank, Darlehensgesellschaft, Treuhandgesellschaft, Versicherungsgesellschaft, Finanzabteilung, Kreditgenossenschaft, Caisse Populaire, Finanzdienstleistungsgenossenschaft oder Liga, die jeweils durch ein Gesetz Kanadas oder einer kanadischen Gerichtsbarkeit zur Geschäftstätigkeit in Kanada oder einer kanadischen Gerichtsbarkeit ermächtigt ist; oder

  • Eine zugelassene ausländische Bank, die in Schedule III des Bank Act (Kanada) genannt ist

b. Die Business Development Bank of Canada, gegründet gemäß dem Business Development Bank of Canada Act (Kanada);

c. Eine Tochtergesellschaft einer in den Absätzen (a) oder (b) genannten Person, wenn die Person alle Stimmrechtsanteile der Tochtergesellschaft besitzt, mit Ausnahme der Stimmrechtsanteile, die gesetzlich von den Direktoren dieser Tochtergesellschaft gehalten werden müssen;

d. Eine Person oder Gesellschaft, die gemäß der Wertpapiergesetzgebung einer kanadischen Gerichtsbarkeit als Berater, Wertpapierhändler, Investmentfonds-Händler oder Exempt Market Dealer registriert ist;

e. Ein Pensionsfonds, der entweder vom Bundesamt des Superintendenten der Finanzinstitute oder einer Pensionskommission oder einer ähnlichen Aufsichtsbehörde einer kanadischen Gerichtsbarkeit reguliert wird, oder eine hundertprozentige Tochtergesellschaft eines solchen Pensionsfonds;

f. Eine in einer ausländischen Gerichtsbarkeit organisierte Einheit, die einer der in den Absätzen (a) bis (e) genannten Einheiten entspricht;

g. Die Regierung Kanadas oder eine kanadische Gerichtsbarkeit oder eine Crown Corporation, Behörde oder hundertprozentige Einheit der Regierung Kanadas oder einer kanadischen Gerichtsbarkeit;

h. Jede nationale, föderale, staatliche, provinzielle, territoriale oder kommunale Regierung einer ausländischen Gerichtsbarkeit oder eine Behörde dieser Regierung;

i. Eine Gemeinde, ein öffentlicher Ausschuss oder eine Kommission in Kanada und eine Metropolregion, ein Schulrat, das Comité de gestion de la taxe scolaire de l’île de Montréal oder ein interkommunaler Verwaltungsrat in Québec;

j. Eine Treuhandgesellschaft oder Treuhandgesellschaft, die gemäß dem Trust and Loan Companies Act (Kanada) oder vergleichbaren Gesetzen in einer kanadischen oder ausländischen Gerichtsbarkeit registriert oder zur Geschäftstätigkeit ermächtigt ist und im Namen eines von der Treuhandgesellschaft oder Treuhandgesellschaft verwalteten Kontos handelt;

k. Eine Person oder Gesellschaft, die im Namen eines von der Person oder Gesellschaft verwalteten Kontos handelt, wenn die Person oder Gesellschaft gemäß der Wertpapiergesetzgebung einer kanadischen oder ausländischen Gerichtsbarkeit als Berater oder Äquivalent registriert oder zur Geschäftstätigkeit ermächtigt ist;

l. Ein Investmentfonds, wenn eine oder beide der folgenden Bedingungen zutreffen:

  • der Fonds von einer Person oder Gesellschaft verwaltet wird, die gemäß der Wertpapiergesetzgebung einer kanadischen Gerichtsbarkeit als Investmentfondsmanager registriert ist;

  • der Fonds von einer Person oder Gesellschaft beraten wird, die gemäß der Wertpapiergesetzgebung einer kanadischen Gerichtsbarkeit als Berater zugelassen ist;

m. In Bezug auf einen Händler, eine eingetragene Wohltätigkeitsorganisation gemäß dem Income Tax Act (Kanada), die Ratschläge zu zu handelnden Wertpapieren von einem Berechtigungsberater, wie in Abschnitt 1.1 des National Instrument 45-106 Prospectus Exemptions (NI 45-106) definiert, oder einem gemäß der Wertpapiergesetzgebung der Gerichtsbarkeit der eingetragenen Wohltätigkeitsorganisation registrierten Berater erhält;

n. In Bezug auf einen Berater, eine eingetragene Wohltätigkeitsorganisation gemäß dem Income Tax Act (Kanada), die von einem Berechtigungsberater, wie in Abschnitt 1.1 des NI 45 106 definiert, oder einem gemäß der Wertpapiergesetzgebung der Gerichtsbarkeit der eingetragenen Wohltätigkeitsorganisation registrierten Berater beraten wird;

o. Eine Einzelperson, die Finanzanlagen, wie in Abschnitt 1.1 des NI 45-106 definiert, mit einem realisierbaren Gesamtwert besitzt, der vor Steuern, aber abzüglich aller damit verbundenen Verbindlichkeiten, 5 Millionen CAD übersteigt;

p. Eine Person oder Gesellschaft, die vollständig im Besitz einer oder mehrerer in Absatz (o) genannter Personen ist, die das wirtschaftliche Eigentum an der Person oder Gesellschaft direkt oder über einen Trust hält, dessen Treuhänder eine Treuhandgesellschaft oder Treuhandgesellschaft ist, die gemäß dem Trust and Loan Companies Act (Kanada) oder vergleichbaren Gesetzen in einer kanadischen oder ausländischen Gerichtsbarkeit registriert oder zur Geschäftstätigkeit ermächtigt ist;

q. Eine Person oder Gesellschaft, die, abgesehen von einer Einzelperson oder einem Investmentfonds, Nettovermögenswerte von mindestens 25 Millionen CAD aufweist, wie aus den zuletzt erstellten Finanzberichten hervorgeht;

r. Eine Person oder Gesellschaft, die Wertpapiere ihrer eigenen Emission in Kanada nur an Personen oder Gesellschaften vertreibt, die in den Absätzen (a) bis (q) genannt sind.

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