Wichtige Informationen zu EU-Sanktionen und bestimmten Krypto-Asset-Dienstleistungen

Die Sanktionsgesetze der Europäischen Union („EU") können bestimmte Transaktionen mit einzelnen Personen, Unternehmen, Plattformen oder Dienstleistungen einschränken oder untersagen.

Als in Irland ansässiges und dort tätiges Unternehmen ist Payward Europe Solutions Limited („PESL") verpflichtet, die EU-Sanktionen einzuhalten.

Diese Sanktionen gelten auch für PESL-Kunden, einschließlich Privatpersonen, bei der Nutzung unserer Dienste.

Ein Verstoß gegen das Sanktionsrecht ist eine Straftat.

Die EU hat neue Maßnahmen eingeführt, die PESL und ihren Kunden untersagen, direkt oder indirekt Transaktionen mit bestimmten Krypto-Asset-Dienstleistern und Plattformen durchzuführen.

Diese Beschränkungen gelten derzeit für:

Russische Krypto-Asset-Dienstleister sowie russische Krypto-Asset-Plattformen oder Börsen. [Artikel 5bb];

Bestimmte Krypto-Asset- und Zahlungsdienstleister, die von der EU als Akteure eingestuft wurden, die EU-Sanktionen unterlaufen oder Russlands Krieg gegen die Ukraine unterstützen, sowie etwaige Nachfolge-, Spiegel- oder sonstige Dienste, die in ihrem Auftrag handeln. [Artikel 5ad – Teil A, Teil B, C, D, Anhang XLV]

Derzeit umfasst dies Payeer und wird ab dem 23. August 2026 auch Folgendes umfassen:

  • Rapira

  • Aifory Pro (Sooty Ltd.)

  • ABCeX (Nueva Cryptologia S.A.S DE C.V.)

  • WhiteBird

  • NoOnecrypto INC.

  • Tradex (Brightum LLC)

  • Monease Ltd

  • BitPapa

  • Exnode / Exnode Pay (Arvix)

  • HTX (HUOBI GLOBAL SA)

  • EXMO Ltd

Krypto-Asset-Dienstleister und Plattformen, die in bestimmten Ländern ansässig sind, welche die EU als Länder eingestuft hat, die nicht verhindern, dass diese Anbieter EU-Sanktionen unterlaufen. [Artikel 5bc]

Die Länder, die diesen Maßnahmen unterliegen werden, hat die EU noch nicht benannt.

Es ist verboten, direkt mit einer sanktionierten Plattform Transaktionen durchzuführen – ebenso wie mit Parteien, die eine solche Plattform zum Senden oder Empfangen von Krypto-Assets nutzen. Dieses Transaktionsverbot gilt für PESL und kann auch für Sie gelten. Möglicherweise müssen Sie Ihre aktuellen Bestände und geplanten Transaktionen überprüfen und unabhängigen Rechtsrat zu Ihrer eigenen rechtlichen Position einholen.

Um diesen EU-Sanktionsanforderungen zu entsprechen, ist PESL verpflichtet:

  • ausgehende Überweisungen an sanktionierte Plattformen abzulehnen; und

  • eingehende Überweisungen von sanktionierten Plattformen zu sperren und einzufrieren.

Werden Assets von einer verbotenen Plattform empfangen, kann PESL diese nicht:

  • an die verbotene Plattform zurückübertragen; oder

  • diese an die Wallet-Adresse eines Kunden freizugeben,

sofern dies nicht nach geltendem Sanktionsrecht zulässig ist.

In bestimmten Fällen kann eine Ausnahme vom Transaktionsverbot greifen, oder es kann bei einer zuständigen EU-Behörde eine Genehmigung beantragt werden, um eine Transaktion zu ermöglichen.

Bevor Sie Transaktionen mit einer verbotenen Plattform oder einer Partei, die einen dieser Dienste nutzt, durchführen, sollten Sie unabhängigen Rechtsrat einholen, um zu klären, ob eine Ausnahme oder ein Genehmigungsgrund anwendbar ist.

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