DBA / Trade Name Certificate – Dokumentenanforderungen

Zuletzt aktualisiert: July 27, 2026

Was ist ein DBA / Trade Name Certificate?

DBA steht für doing business as. Es handelt sich um einen eingetragenen Namen, unter dem dein Unternehmen auftritt und der vom offiziellen Namen abweicht. Je nach Standort kann dieser auch als Handelsname, fiktiver Name oder angenommener Name bezeichnet werden.

In manchen Rechtsordnungen ist der DBA/Handelsname bereits in der Gründungsurkunde aufgeführt. Du kannst die Gründungsurkunde in diesem Fall erneut als DBA-Dokument hochladen.

Wann wir dieses Dokument anfordern

Wir bitten dich um ein gültiges DBA-Zertifikat, wenn:

  • du in deinem Antrag einen DBA-Namen angegeben hast

  • du nach dem Onboarding darum gebeten hast, deinem Konto einen DBA hinzuzufügen

  • du ein Bankkonto verwenden möchtest, das mit einem DBA-Namen verknüpft ist

  • ein DBA-Name auf deiner Website, in deinem Markenauftritt oder in deinen Bankdaten erscheint, aber noch nicht in deinem Konto hinterlegt ist

Das ist wichtig, weil ein DBA Auswirkungen darauf haben kann, wie Einzahlungen und Finanzierungen auf deinem Konto verarbeitet werden.

Erforderliche Angaben im Dokument

Ein gültiges DBA-Zertifikat muss folgende Angaben enthalten:

  • Name/Titel des Dokuments (z. B. DBA / Trade / Assumed / Fictitious Name Statement)

  • Name und/oder Logo des Ausstellers

  • Den Rechtlichen Namen der Organisation und den DBA/Handels-/angenommenen Namen

  • Datum der Registrierung des DBA-Namens

Abgleich mit der Gründungsurkunde

Dein DBA-Zertifikat muss mit deiner Gründungsurkunde übereinstimmen:

  • Das DBA-Zertifikat muss in einer Rechtsordnung registriert sein, in der das Unternehmen gegründet wurde oder zur Geschäftstätigkeit berechtigt ist

  • Der im DBA-Zertifikat angegebene rechtliche Name der Organisation muss exakt mit dem Namen auf der Gründungsurkunde übereinstimmen.

Kein offizielles DBA-Zertifikat vorhanden

Falls dein DBA auf deiner Website oder in deinem Markenauftritt erscheint, du aber kein offizielles DBA-Zertifikat besitzt, können wir stattdessen möglicherweise einen Nachweis der Domain-Inhaberschaft akzeptieren. In manchen Ländern lassen sich DBA-Registrierungsdaten auch über ein öffentliches Unternehmensregister verifizieren.

Allgemeine Dokumentenanforderungen

  • Dateiformat: PDF, PNG, JPG, JPEG

  • Bildqualität: Das Dokument muss vollständig und deutlich sein – alle Ecken und Ränder müssen sichtbar sein.

  • Lesbarkeit: Wir können keine Dokumente akzeptieren, die unvollständig, unleserlich, handgeschrieben oder abgelaufen sind.

  • Quelle: Das Dokument muss von einer offiziellen, unabhängigen Stelle stammen – keine selbst erstellten Unterlagen.

Wichtige Informationen

  • Falls dein DBA-Name wie eine eigenständige juristische Person wirkt (z. B. weil er einen Zusatz wie Inc., LLC, Ltd. oder GmbH enthält), können wir Rückfragen stellen, um die Beziehung zwischen den Namen zu klären.

  • Ein DBA-Zertifikat ist ein eigenständiges Dokument – es ersetzt das Certificate of Formation nicht. Es ersetzt das Gründungsdokument nicht – falls dieses noch nicht vorliegt, benötigen wir es weiterhin.

Beispiel

Für Informationen zu Gründungsurkunde – Dokumentenanforderungen klicken Sie bitte hier:

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